FAQ

Wer kann teilnehmen?

Antragsberechtigt sind sowohl Hochschulen und Universitätskliniken als auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bayern. Üben Förderempfänger:innen auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, müssen sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen.

Was wird gefördert ?

Gefördert werden Technologien, Verfahren und wissensbasierte Dienstleistungen aus der Medizintechnik die nicht mehr der Grundlagenforschung zuordenbar sind. Diese sollen das Potenzial zur Ausgründung aufweisen und Basis für ein tragfähiges Geschäftsmodell darstellen können. Gefördert werden nur Einzelvorhaben. Eine Förderung von Verbundvorhaben erfolgt nicht.

Gefördert werden anwendungsorientierte Projekte, welche die Entwicklung und Erprobung von innovativen Diagnostika, Therapien und Technologien im Bereich der Medizintechnik/Gesundheitswirtschaft zum Ziel haben.

Mögliche Themenbereiche sind insbesondere:

  • Innovative Bildgebende Diagnostika
  • Neuartige Konzepte für und mit integrierter Sensorik
  • Technologien zur Unterstützung von Gesundheitsförderung und Prävention
  • Innovative Plattform-Technologien im Bereich Prädiktion, Prognostik oder Diagnostik in der Medizintechnik (einschließlich solcher Ansätze, die auf der Anwendung digitaler Technologien wie künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen basieren)
  • Innovative medizintechnische oder auf medizinischer Informatik basierende Therapie- oder Rehabilitationsformate
  • Innovative Ansätze im Bereich Digital Health in der Medizintechnik (insbesondere, wenn Potenzial in Bezug auf eine Erstattung durch die Kostenträger im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes DVG besteht)
  • Digital gestützte Konzepte für integrierte Versorgung
  • Robotik & Human-Machine Interface Lösungen im Gesundheitswesen, z.B. im Bereich Pflege

 

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein ?

  • Das Entwicklungsprojekt muss auf eine technisch-wissenschaftlich besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee ausgerichtet sein.
  • Das Projekt muss mit erheblichen, aber kalkulierbaren technisch-wissenschaftlichen Risiken verbunden sein.
  • Förderempfänger:innen sind verpflichtet, die Möglichkeiten einer EU-Förderung zu prüfen. Ein Beratungsgespräch bei der Bayerischen Forschungsallianz (BayFOR) ist verpflichtend.
  • Wenn aus dem Vorhaben ein Gründungsunternehmen hervorgeht, müssen Förderempfänger:innen diesem die Nutzung von relevanten Schutzrechten und den Zugang mit Hilfe der Förderung erworbenen und hergestellten Gegenständen (inkl. entwickelter Prototypen) zu marktüblichen Bedingungen ermöglichen.
  • Die designierte Projektleitung sollte möglichst bereits Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe oder im Aufbau eines Unternehmens besitzen.
  • Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden.
  • Die Gründung eines Unternehmens ist im Verlauf der Förderung zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein.

Welche Kosten sind förderbar ?

Für genaue Fragen wenden Sie sich bitte an den Projektträger Bayern Innovativ. Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseite.